Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) der UMG

Unsere allgemeinen Aufgaben umfassen alle sozialen, personellen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten, die Jugendliche und Auszubildende in der Dienststelle direkt oder indirekt betreffen.

Das beinhaltet im Wesentlichen:

  • Maßnahmen im Sinne der Jugendlichen und Auszubildenden beantragen
  • die Anwendung geltender Gesetze und Verträge kontrollieren
  • Anregungen von jungen Beschäftigten und Auszubildenden entgegennehmen und eine qualifizierte Ausbildung durchsetzen
  • Maßnahmen zur Integration von Jugendlichen und Auszubildenden ausländischer Herkunft beantragen.

Jav@med.uni-goettingen.de

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Eure Fragen, Unsere Antworten

Wie kann man sich in der JAV engagieren?

Wenn du unter 25 bist oder eine Ausbildung/ein duales Studium an der UMG machst, kannst du dich zur Wahl aufstellen lassen.

Aber auch außerhalb der JAV-Mitgliedschaft kannst du dich engagieren, indem du Missstände mitteilst und dich für deine Kolleg*innen einsetzt, wenn es Probleme gibt.

Meld dich einfach per Mail bei uns! 

Bekommt man als JAV-Mitglied mehr Geld?

Nein, die Arbeit ist ehrenamtlich. Wir können sie aber in unserer regulären Arbeitszeit ausüben und wenn wir Überstunden aufbauen, müssen wir diese auch wieder abbauen.

Darf ich auf Station allein gelassen werden?

Nein. In der Ausbildung muss der Ausbildungsträger gewährleisten, dass der/die Azubi jederzeit eine Ansprechsperson hat. Diese muss bei Problemen einspringen können.

Ist das in Ordnung, dass ich als Azubi immer nur putzen muss?

Nein. Ein gewisses Maß an Reinigungsarbeiten kann zwar zum angestrebten Berufsbild gehören und ist damit auch in der Ausbildung von den Auszubildenden auszuführen, nimmt diese Tätigkeit jedoch Überhand, dann stellt sie ein Hindernis eurer Ausbildung dar und gefährdet unter Umständen die Erreichung des Ausbildungszieles. Sprecht in diesem Fall mit den Kolleg*innen und teilt ihnen eure Bedenken mit. Ändert sich nichts an der Situation, dann sind wir euch dabei behilflich. Die Häufigkeit solcher Aufgaben sollte dieselbe sein, die auch eine ausgebildete Arbeitskraft leistet.

Haben Azubis auch Umzieh- und Wegezeiten?

Ja. Jeder Beschäftigte, der sich auf Weisung des Arbeitgebers an der Dienststelle umzieht, hat Anspruch auf Umzieh- und Wegezeit. Die für uns geltende Regelung findet ihr in der 'Rahmendienstvereinbarung zu Arbeitszeitregelungen'. Hier ist in §4 geregelt, dass eure Arbeitszeit mit Betreten der Umkleide beginnt.

Ist die JAV auch Ansprechpartner bei Problemen im Pflegepraktikum?

Ja. Auch im Pflegepraktikum können wir uns für euch einsetzen. Gibt es Probleme, dann wendet euch an uns.

Kann das Gehalt innerhalb der Ausbildung noch ansteigen?

Das Gehalt eines Azubis richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag (bei uns der TV-L). Ändert sich dieser, beispielsweise innerhalb einer Tarifrunde, wird euer Ausbildungsgehalt dementsprechend angepasst.

Gibt es ein Mindestalter, um sich in der JAV zu engagieren?

Nein. Alle, die wahlberechtigt sind, dürfen sich zur Wahl aufstellen lassen und sich in der JAV engagieren.

Wie beantrage ich einen Bildungsurlaub?

Es gibt ein Formblatt für Sonderurlaub. Dieses füllt ihr aus und reicht es, wie einen Urlaubsantrag, bei eurem Vorgesetzten ein. Im Vorfeld solltet ihr euch informieren, ob euer Bildungsurlaub laut niedersächsischem Gesetz als solcher anerkannt ist.

Kann man Bildungsurlaub in ein anderes Jahr übertragen?

Bedingt. Man kann den Anspruch von 2 aufeinanderfolgenden Jahren zusammenfassen und so auf maximal 10 Tage kommen.

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