Dienstvereinbarungen der UMG

Eine Dienstvereinbarung ist ein Vertrag, der zwischen dem Personalrat und der Dienststelle (= so heißen die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst) geschlossen wird.

Dienstvereinbarungen enthalten Regeln für den Arbeitgeber und die Beschäftigten und Rechte, die einzelne Beschäftigte notfalls auch einklagen können. Dienstvereinbarungen sind insbesondere dann nötig, wenn Gesetze und Tarifverträge bestimmte Bereiche nur allgemein oder gar nicht regeln. So sind bei der Einführung von IT-Systemen und bei der Gestaltung von Arbeitszeiten Dienstvereinbarungen abzuschließen, um nur zwei Beispiele von vielen zu nennen.

Die bei der UMG geltenden Dienstvereinbarungen können Sie beim Personalrat (Print-Version) erhalten. Außerdem sind sie auf den Seiten der Personalabteilung zu finden.

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