Tätigkeitsberichte

Der Personalrat ist dazu verpfichtet, jährlich einen Tätigkeitsbericht zu verfassen. Dieser wird jeweils zur "großen Personalversammlung", die 1 x jährlich stattfindet, vorgelegt. Er fasst zuammen, womit sich das Gremium im vergangenen Jahr beschäftigt hat. 

Zu besonderen Ereignissen werden Extraflyer erstellt, die nur einer definierten Beschäftigtengruppe zugänglich sind, da sie nicht die gesamte Mitarbeiterschaft betreffen. 

Anmerkung: Der Tätigkeitsbericht 2017 kann auf Wunsch beim Personalrat eingesehen werden.

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